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Coronavirus – Abkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verabschiedet

by demichiel

Nach gerademal 18 Stunden Verhandlung, wurde heute Morgen ein Abkommen zwischen Uil, Cisl, Cgil, Arbeitgeberverbänden und Regierung verabschiedet, das “Protocollo di regolamentazione per il contrasto e il contenimento della diffusione del virus Covid-19 negli ambienti di lavoro”.

Das Dokument enthält eine Übersicht aller Vorsichtsmaßnahmen, die im Unternehmen getroffen werden müssen, um die Eindämmung des Coronavirus zu gewährleisten. Die Maßnahmen reichen vom Zutritt zum Unternehmen bis zur Verwaltung von Kantinen, öffentlichen Bereichen, Sicherheitsvorrichtungen, Umstrukturierung der Arbeitsprozesse bis hin zur Handhabe eines möglichen Coronavirus-Falls. Hier eine Zusammenfassung der einzelnen Punkte:

Information:

Das Unternehmen muss durch die geeignete und effektive Methode alle Anwesenden mittels einer spezifischen Informationsbroschüre informieren. Folgende Informationen müssen mitgeteilt werden:

  • die Verpflichtung, bei Fieber (über 37,5 °) oder anderen Grippesymptomen zu Hause zu bleiben und den Hausarzt oder die Sanitätseinheit anzurufen
  • die Verpflichtung, insbesondere beim Zugang zum Unternehmen alle Bestimmungen der Behörden und des Arbeitgebers zu beachten, insbesondere
    • den Sicherheitsabstand einhalten
    • die Regeln der Händehygiene beachten
    • ein korrektes Hygieneverhalten beibehalten

Zugang zum Unternehmen:

Vor dem Betreten des Arbeitsplatzes kann das Personal einer Körpertemperaturprüfung unterzogen werden. Wenn diese Temperatur höher als 37,5 ° ist, ist der Zugang zum Arbeitsplatz nicht gestattet. Menschen in diesem Zustand werden vorübergehend isoliert und mit Masken versehen. Sie müssen sich so schnell wie möglich an ihren Arzt wenden und seinen Anweisungen folgen. Der Arbeitgeber ersucht das Personal und diejenigen, die beabsichtigen in das Unternehmen einzutreten, aktiv mitzuteilen, dass sie in den letzten 14 Tagen Kontakte zu Personen hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden oder gemäß der Informationen der WHO sich in Risikobereichen aufgehalten haben. In diesen Fällen wird auf das Gesetzesdekret Nr. 6 vom 23.02.2020 hingewiesen:

  • Anwendung der Quarantänemaßnahme sowie Überwachung von Personen, die engen Kontakt mit erkrankenden Personen hatten;
  • Mitteilung an das Departement für Gesundheitsvorsorge, wenn Mitarbeiter aus einem epidemiologischen Risikogebieten nach Italien eingereist sind, um den Verbleib zu Hause und aktive Überwachung des Mitarbeiters zu aktivieren;

Die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Mitarbeitern der interessierten Abteilungen/Büros und dem LKW-Fahrer muss durch vordefinierte Methoden, Routen und Zeitpläne so gering wie möglich sein. Wenn möglich, müssen die LKW-Fahrer an Bord bleiben. Der Zugang ins Büro ist aus keinem Grund gestattet. Für die notwendige Be- und Entladetätigkeiten muss der LKW-Fahrer den strengen Abstand von einem Meter einhalten. Für Lieferanten oder externe Personen muss eine eigene Toilette definiert werden. Die eigenen Mitarbeiter dürfen diese Toilette nicht verwenden. Die tägliche Reinigung der Toilette muss sichergestellt sein.

Reinigung des Unternehmens

Das Unternehmen sorgt für die tägliche Reinigung und regelmäßige Desinfektion der Räumlichkeiten, Arbeitsplätze sowie der öffentlichen Bereiche und Freizeitbereiche. Bei Anwesenheit einer Person mit COVID-19, werden die von der Person besuchten Bereiche gemäß den Bestimmungen gereinigt und desinfiziert. Die Reinigung am Ende der Schicht und die regelmäßige Desinfektion von Tastaturen, Touchscreens und Mäusen mit geeigneten Reinigungsmitteln müssen sowohl in den Büros als auch in den Produktionsabteilungen gewährleistet sein. Darüber hinaus ist es obligatorisch, dass die im Unternehmen anwesenden Personen alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen treffen, insbesondere für die Hände. Das Unternehmen muss geeignete Handreinigungsmittel anbieten.

Persönliche Schutzausrüstung

Die Masken müssen laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation verwendet werden. Wenn für die Arbeit in einem zwischenmenschlichen Abstand von weniger als einem Meter gearbeitet werden muss und andere organisatorische Lösungen nicht möglich sind, müssen Masken und andere Schutzvorrichtungen (Handschuhe, Schutzbrillen, Overalls, Roben usw.) verwendet werden.

Der Zugang zu Gemeinschaftsräumen, einschließlich Firmenkantinen, Raucherbereichen und Umkleidekabinen, ist bei geeigneter Belüftung der Räumlichkeiten, einer verkürzten Aufenthaltszeit innerhalb dieser Räume und der Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1 Meter erlaubt.

Unternehmensorganisation (Schichten, Transfers und Home Work)

Die Schließung aller Abteilungen, außer der Produktion oder auf jeden Fall derjenigen, deren Betrieb durch den Einsatz von Home Work möglich ist. Das Unternehmen legt einen Schichtplan für Mitarbeiter fest, die sich der Produktion widmen, mit dem Ziel, Kontakte zu minimieren und autonome, eindeutige und erkennbare Gruppen zu schaffen. Für alle Aktivitäten, die von zu Hause oder aus der Ferne ausgeführt werden können, muss Home Work Modalität verwendet werden.

Interne Maßnahmen

Es empfiehlt sich versetzte Ein- und Ausstiegszeiten zu verwenden, um Kontakte in den öffentlichen Bereichen (Eingänge, Umkleidekabinen, Kantine) so weit wie möglich zu vermeiden. Wenn möglich, ist es erforderlich, eine Eingangstür und eine Ausgangstür aus diesen Räumen zuzuweisen und das Vorhandensein von Reinigungsmitteln sicherzustellen, die durch bestimmte Indikationen gekennzeichnet sind. Bewegungen innerhalb des Unternehmensstandorts müssen auf das erforderliche Minimum und in Übereinstimmung mit den Unternehmensanweisungen beschränkt werden. Persönliche Besprechungen sind nicht gestattet. Wenn diese durch die Art der Notwendigkeit und Dringlichkeit gekennzeichnet sind, muss bei der Unmöglichkeit einer Fernverbindung die erforderliche Beteiligung minimiert und in jedem Fall die zwischenmenschliche Distanz und eine angemessene Reinigung / Belüftung der Räumlichkeiten gewährleistet werden. Alle internen Veranstaltungen und alle Schulungsaktivitäten im Klassenzimmer, auch wenn sie bereits organisiert sind, werden ausgesetzt und abgesagt. Es ist jedoch möglich, wenn die Unternehmensorganisation dies zulässt, Fernschulungen durchzuführen, selbst für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten.

Das Rundschreiben als PDF

Abkommen Originaltext

Notrufnummer / Expositionsregister / EMF Messungen

by demichiel

Neue Notrufnummer: 112

Seit 17. Oktober 2017 hat Italien als letzter Mitgliedsstaat der Europäischen Union die einheitliche Notrufnummer 112 eingeführt. Diese einheitliche Notrufnummer lokalisiert den Anrufer und leitet diesen an die geeignete Notrufstelle weiter. Aufgrund dieser Neuerung ergeben sich auch aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht einige Veränderungen:

  1. Notfallplan anpassen: Der Notfallplan muss angepasst werden. Alle alten Nummern (dazu zählt die 113, 115 und 118) sollen vom Notfallplan gelöscht werden. Es gibt nur noch eine Einheitliche Notrufnummer 112.
  2. Mitarbeiter informieren: Mit einem Informationsblatt sollten die Mitarbeiter bzgl. der Neuerung der Notrufnummer informiert werden. Als Informationsblatt könnte auch das von der EU bereitgestellte Poster dienen

Flyer 1

Flyer 2

 

Expositionsregister krebserregende Stoffe

Das Versicherungsinstitut INAIL hat auf seiner Homepage einen neuen Dienst zur Verfügung gestellt, mit dem man zukünftig das Expositionsregister krebserregende Stoffe führen und telematisch versenden kann. Für alle Unternehmen mit territorialer Versicherungsposition ist dieser neue Dienst seit dem 12. Oktober 2017 verfügbar. Arbeitgeber ohne territorialer Versicherungsposition füllen weiterhin die Formulare aus und senden diese mit ihrer PEC E-Mailadresse an dmil@postacert.inail.it und medlav.ispettorato@pec.sabes.it.

Alle Expositionsregister, die vor dem 12. Oktober 2017 eingereicht wurden sowie alle Expositionsregister, die zukünftig über die PEC E-Mailadresse eingesendet werden, werden ab März 2018 im Online-Expositionsregister einzusehen sein.

 

Rundschreiben INAIL 43/2017

Handbuch Expositionsregister

 

Messungen elektromagnetischer Felder

Ab sofort bieten wir über unseren Netzwerkpartner auch Messungen der Elektromagnetischen Felder an. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@demichiel.it.

 

Das Rundschreiben als PDF

Reduzierung des INAIL-Tarifs 2018

by demichiel

Reduzierung des INAIL-Tarifs 2018: Modell OT24/2018 und Leitfaden veröffentlicht

Der Leitfaden zum Ausfüllen des neuen Modells OT24, das zum Erhalt einer INAIL-Tarifreduzierung innerhalb 28.02.2018 eingereicht werden muss, ist veröffentlicht worden. Die Beitragsreduzierung ist folgendermaßen gestaffelt:

Arbeitnehmer / Jahr Beitragsreduzierung in %
Betriebe bis 10 Arbeitnehmer 28 %
Betriebe von 11 bis 50 Arbeitnehmer 18 %
Betriebe von 51 bis 200 Arbeitnehmer 10 %
Betriebe > 200 Arbeitnehmer 5 %

Wie bereits 2017 muss das OT24 im Online-Portal ausgefüllt und mit allen geforderten Dokumentationen eingereicht werden. Die Neuerungen gegenüber dem Vorjahr betreffen folgende Punkte:

  • Bei einigen Verbesserungsmaßnahmen müssen mehr Dokumente beigelegt werden als 2017
  • Es gibt einige neue Maßnahmen, denen Punkte zugeteilt werden (C-16 Schutzmaßnahmen bei elektrischen Gefahren, D-2 Managementsystem laut UNI/PdR 22:2016)

Das Modell OT24 und der Leitfaden sind im Moment nur in italienischer Sprache verfügbar. Um die INAIL Tarif-Reduzierung zu erlangen gibt es viele Möglichkeiten. Auf Wunsch können bei einem Beratungsgespräch die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden.

Weitere Informationen und das Modell OT24/2018:

Modell OT24/2018

Leitfaden zum Modell OT24/2018

 

Steigende Auflagen fordern neue Ansätze

Durch die Einführung des GvD. 231 im Jahr 2001 und dem GvD. 123 im Jahre 2007 können auch Körperschaften (Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften, Vereine, usw.) bei Arbeitsunfällen zur Verantwortung gezogen werden. Laut GvD. 231/01 haftet eine Körperschaften für jene Taten, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen wurden, unabhängig davon ob diese Straftaten seitens der Führungsspitze oder seitens der Angestellten begangen wurden.

Als Strafmaßnahme sieht das GvD. 231/2001 Geldstrafen von 25.000€ bis 1.500.000€ vor. Zusätzlich sind Verbotsmaßnahmen wie Tätigkeitsverbot, Widerruf von Konzessionen und Ermächtigungen, Ausschluss aus öffentlichen Aufträgen, Ausschluss aus eventuellen Beiträgen und Werbeverbot vorgesehen.

Die Einführung eines MOG’s im Unternehmen ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, der Aufwand für die Einführung ist dafür aber überschaubar und kann für Klein und Mittelunternehmen (Beschäftigtenanzahl bis zu 250 Personen bzw. einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro) oben genannte Strafen verhindern. Dazu kommt noch, dass die Einführung eines MOG-Systems ausreicht um eine INAIL-Prämienreduzierung (OT24) ansuchen zu können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@demichiel.it.

 

Rundschreiben 08/2017

Reduzierung des INAIL-Tarifs 2017

by demichiel

Reduzierung des INAIL-Tarifs 2017: Modell OT24/2017 und Leitfaden mit einigen Neuerungen

Der Leitfaden zum Ausfüllen des neuen Modells OT24, das zum Erhalt einer INAIL-Tarifreduzierung innerhalb 28.02.2017 eingereicht werden muss, ist veröffentlicht worden. Wie bereits 2016 muss das OT24 im Online-Portal ausgefüllt und mit allen geforderten Dokumentationen eingereicht werden. Die Neuerungen gegenüber dem Vorjahr betreffen folgende Punkte:
– Die Punkteverteilung hat sich bei mehreren Maßnahmen verändert
– Es gibt einige neue Maßnahmen, für welche Punkte vorgesehen sind (Maßnahmen gegen Muskel-/Skelettprobleme, Maßnahmen im Straßenverkehr und Maßnahmen gegen mechanische Gefahren)

Das Modell OT24 und der Leitfaden sind im Moment nur in italienischer Sprache verfügbar.

Steigende Auflagen fordern neue Ansätze

Für viele Unternehmen wird es immer schwieriger, die vorgeschriebene Punktezahl und somit die Reduzierung des INAIL-Tarifs zu erreichen.
Die geforderte Punktezahl kann durch die Einführung eines Qualitätsmanagement-System laut OHSAS 18001 bzw. MOG erreicht werden. Die größten Unterschiede zwischen den zwei genannten Qualitätsmanagement-Systemen sind folgende:

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines der genannten Qualitätsmanagement-Systeme damit sie 2018 um die INAIL-Tarif Reduzierung ansuchen können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@demichiel.it.

Anhänge:
Rundschreiben
Gegenüberstellung OT24/2016 – OT24/2017
Modell OT24/2017
Leitfaden zum Modell OT24/2017
Aufstellung Anhänge vom Modell OT24/2017

Gefährdungsbeurteilung der elektromagnetischen Felder

by demichiel

Mit der Veröffentlichung des gesetzesvertretenen Dekretes 159/2016 vom 1. August 2016 wurden die Weichen für die Bewertung der elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz gestellt. Dieser neue Gesetzestext ist am 02. September 2016 in Kraft getreten. Er betrifft alle Unternehmen, die mit elektrischen und elektronischen Geräten, Maschinen oder Arbeitsmitteln arbeiten.

1) Einstufung der Arbeitnehmer
Laut dem Leitfaden der Europäischen Kommission werden die Arbeitnehmer in 3 Gruppen eingeteilt, wobei die Gruppen 2 und 3 als besonders gefährdet eingestuft werden:

Tabelle

2) Erstbeurteilung
In Anlage finden Sie den Ausschnitt des Leitfadens um eigenständig die schriftliche Erstbewertung durchführen zu können. Im Fragebogen geht man davon aus, dass die verwendeten Arbeitsmittel den aktuellen Normen entsprechen, ordnungsgemäß gewartet wurden und wie vom Hersteller vorgesehen eingesetzt werden. Für Tätigkeiten, bei denen sehr alte Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, die nicht den Normen entsprechen oder die unzulänglich gewartet wurden, darf dieser Fragebogen nicht angewandt werden.

3) Risikobewertung
Eine mögliche Gefährdung der Arbeitnehmer besteht nur in den orange markierten Feldern. Sofern Sie keine orange markierten Gefährdungen festgestellt haben, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich, bei Feststellung von orange markierten Gefährdungen muss eine spezifische Bewertung durchgeführt werden.
Von einer Gefährdung ist generell nur auszugehen, wenn die Arbeitnehmer die angegebenen Arbeitsmittel regelmäßig benutzen oder Zugang zu den angegebenen Anlagen oder Bereichen haben.

Anhang:
Rundschreiben
Erstbewertung
D. Lgs. 159/2016

Neuregelungen und Erleichterungen Arbeitssicherheitskurse

by demichiel

Mit der Veröffentlichung des Staat-Regionen-Abkommens vom 07. Juli 2016 wurden u.a. die Aus- und Weiterbildung der Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und der Sicherheitskoordinatoren, die Organisation und das E-Learning-System der Arbeitssicherheitskurse und die Kriterien der Referenten neu geregelt.
Des Weiteren wurden eine Reihe von verschiedenen Erleichterungen bzw. Anerkennungen von Arbeitssicherheitskursen eingeführt, es folgt eine kurze Zusammenfassung der relevantesten Punkte:

1) Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben:
Komplette Anerkennung der Grund- und Auffrischungskurse für Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und Sicherheitskoordinatoren, teilweise Anerkennung für Arbeitgeber mit bestehenden Ausbildungen, Sicherheitssprecher und Führungskräfte.

2) Vorgesetzte (mit 8h-Grundausbildung und fünfjähriger Auffrischung über 6 h)
Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Arbeitnehmer (6 Stunden) und der Führungskräfte (6 Stunden)

3) Sicherheitssprecher (mit Grundausbildung über 32 h und jährlicher Auffrischung 4/8 h)
Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Arbeitnehmer (6 Stunden), Vorgesetzten (6 Stunden) und Führungskräfte (6 Stunden).

4) Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz mit Grundausbildung und Auffrischungskursen (40-100 h)
Komplette Anerkennung der Grund- und Auffrischungskurse der Arbeitnehmer, der Vorgesetzten und Führungskräfte.
Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Sicherheitskoordinatoren (40 Stunden)
Reduzierung der Stundenanzahl der Auffrischungskurse auf 40 Stunden für Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz und auf 20 Stunden für Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (jeweils im 5-Jahreszyklus und unabhängig von den betreuten Makrosektoren).

5) Sicherheitskoordinatoren (SIKO) mit Grundausbildung und Auffrischungskurs (40 Stunden)
Komplette Anerkennung der Grundausbildungen und Auffrischungskurse der Arbeitnehmer, der Vorgesetzten, Führungskräfte und Sicherheitssprecher.
Komplette Anerkennung der Auffrischungskurse der Leiter und Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und Sicherheitssprecher.

6) Referentenkriterien
Sämtliche Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit müssen von Referenten durchgeführt werden, welche die Kriterien laut Dekret vom 06.03.2013 erfüllen. Ausgenommen davon sind alle Schulungen, bei denen die Referentenkriterien spezifisch festgelegt wurden und für Arbeitgeber, welche ihre Mitarbeiter selbst aus- und weiterbilden.

7) Änderung Teilnehmeranzahl bei Sicherheitsschulungen
Die maximale Teilenehmeranzahl aller Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit wurde auf 35 Teilnehmer pro Kurs festgelegt, ausgenommen jene Sicherheitskurse bei denen die Teilnehmeranzahl spezifisch festgelegt wurde.

8) Anerkennung von Arbeitssicherheitsseminaren als Auffrischungskurse
Bis zu 50% der Sollstunden an Auffrischungskursen für Leiter und Mitarbeiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte, Sicherheitssprecher und Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, können durch Arbeitssicherheitsseminare ersetzt werden.

Alle weiteren Details finden Sie in den beigefügten Anlagen:
Rundschreiben 10-2016
Staat-Regionen-Abkommen vom 07.07.2016
Dekret vom 06.03.2013 (Referentenkriterien)

Normenrevisionen ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015

by demichiel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir weisen auf die beiden überarbeiteten Normen und die diesbezüglichen Seminare hin:

1) ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
Die Norm ISO 9001:2015 ist seit September 2015 in Kraft. Sie ist deutlich praxisorientierter und das Qualitätsmanagement wird stärker in die strategische Unternehmensausrichtung eingebunden. Qualitätsmanagement ist demnach Aufgabe der Führungskräfte. Die größten Änderungen betreffen insbesondere die Fokussierung auf den Organisationskontext, die Erweiterung der Zielgruppen, Prozess- und Risikomanagement, systematisches Wissensmanagement und eine unternehmenspraktikable Dokumentation.
Unternehmen, welche bereits nach ISO 9001:2008 zertifiziert sind, haben bis September 2018 Zeit, Ihr bestehendes Qualitätsmanagementsystem auf die Revision umzustellen.

2) ISO 14001:2015 Umweltmanagementsysteme – Anforderungen
Die Norm ISO 14001:2015 ist ebenfalls seit September 2015 gültig. Diese enthält einige Änderungen, so z.B. der Kontext (= interne und externe Abhängigkeiten und Wechselwirkungen des Unternehmens einschließlich der sich ergebenden Chancen und Risiken), der betrachtet werden muss. Ebenso müssen die Anforderungen und Erwartungen der interessierten Parteien, wie z.B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Behörden, Umfeld beim Aufbau des Umweltmanagementsystems berücksichtigt werden. Der Fokus der neuen ISO 14001:2015 liegt in der Bewertung der Umweltleistung. Dazu müssen z.B. auch Lebenswegbetrachtungen durchgeführt werden.
Unternehmen, welche bereits nach ISO 14001:2004 zertifiziert sind, haben bis September 2018 Zeit, Ihr bestehendes Umweltmanagementsystem auf die Revision umzustellen.

Wir bieten zu beiden Themen in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift folgende Seminare in Neustift an:
1) Ausbildung zum internen Umweltmanager ISO 14001:2015 vom 02. bis 04. Mai 2016
2) Revision ISO 9001:2015 am 16. September 2016

Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit

Rundschreiben

OT24 – Reduzierung des INAIL-Tarifs 2016: Leitfaden mit einigen Neuerungen veröffentlicht

by demichiel

Es wurde der Leitfaden zum Ausfüllen des neuen Modells OT24, das zum Erhalt einer INAIL-Tarifreduzierung innerhalb 29.02.2016 eingereicht werden muss, veröffentlicht. Im Leitfaden wird auf eine wichtige Neuerung hingewiesen: Damit das Ansuchen zulässig ist, müssen dem Ansuchen, wie im Anhang des Leitfadens beschrieben, alle möglichen Nachweise und Unterlagen beigelegt werden. Im Online-Portal, in dem das OT24 ausgefüllt werden muss, muss für jede Intervention ein File mit der geforderten Dokumentation erzeugt und dem Ansuchen beigelegt werden. Der Name des angehängten Files muss in Kleinschrift folgende Daten aufweisen: Sektion, Nummer der Intervention und evtl. Bezugsbuchstabe der ausgewählten Intervention. Die Dokumentation muss das Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers, oder, je nach Art der Intervention, jene eines offiziell ermächtigten Stellvertreters enthalten.

Weitere Informationen und das Modul OT24:

Modul OT24
Leitfaden
Anhang Leitfaden

Fristen Auffrischungskurse Arbeitssicherheit im Jahr 2016

by demichiel
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) und die beiden Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 verpflichten alle Arbeitgeber, sich und Ihre Mitarbeiter aus- und weiterzubilden.

 

  • Einstufung der Betriebe laut Staat-Regionen Abkommen
Risikoeinstufung Tätigkeit des Betriebes
Gering Büro, Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Tourismus
Mittel Landwirtschaft, Transport, Magazin, Schule, öffentliche Verwaltung
Hoch Handwerk, Bau, Industrie, Textil, Holz, Energie, Abfall, Chemie, Sozialassistenz, Sanität

 

  • Dauer der Grund- und Auffrischungskurse
Funktion Risikoeinstufung Grundausbildung Auffrischung
Arbeitgeber LDAS Niedrig 16 Stunden 6 Stunden
Mittel 32 Stunden 10 Stunden
Hoch 48 Stunden 14 Stunden
Führungskraft Alle 16 Stunden 6 Stunden
Vorgesetzte Alle 8 Stunden 6 Stunden
Arbeitnehmer Niedrig 8 Stunden 6 Stunden
Mittel 12 Stunden
Hoch 16 Stunden

 

  • Fristen Auffrischungskurs
Datum der durchgeführten Grundausbildung  
Frist Auffrischungskurs
11.01.2007 bis 11.01.2012 Innerhalb 11.01.2017
Ab dem 11.01.2012 Innerhalb 5 Jahren ab Ausstellungsdatum

 

Wir empfehlen allen Unternehmen die anstehenden Auffrischungskurse rechtzeitig einzuplanen.

 

Wir bieten alle Grund- und Auffrischungskurse für Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift an.

 

Die Kurse werden im Bildungshaus Kloster Neustift, im Pustertal (Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Dietenheim und Kulturzentrum Grand Hotel Toblach) und auf Anfrage auch betriebsintern angeboten.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit

Abschaffung des Unfallregisters

by demichiel

Der Art. 21, Komma 4 des GvD vom 14 September 2015, n. 151 (eines der vier Durchführungsbestimmungen des Jobs Act), ändert die im Art. 53, Komma 6 des GvD 81/08 enthaltenen Vorgaben bezüglich des Führens eines Unfallregisters. Im Speziellen ist dadurch ab dem 24.Dezember 2015, also dem neunzigsten Tag nach Datum des Inkrafttretens des GvD nr.151/15, die Pflicht des Führens eines Unfallregisters abgeschafft.

Der Arbeitgeber wird die Arbeitsunfallmeldung nur mehr direkt über seine persönliche Seite “My INAIL” im Inail-Portal weiterleiten, da keine Pflicht mehr besteht das Arbeitsunfallregister zu aktualisieren.

Es wird ausreichen unter der Sektion “Denunce” im Ordner “Denuncia/Comunicazione di infortunio” eine neue Meldung auszufüllen.