Fristen Auffrischungskurse Arbeitssicherheit im Jahr 2016

by demichiel
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) und die beiden Staat-Regionen-Abkommen vom 21.12.2011 verpflichten alle Arbeitgeber, sich und Ihre Mitarbeiter aus- und weiterzubilden.

 

  • Einstufung der Betriebe laut Staat-Regionen Abkommen
Risikoeinstufung Tätigkeit des Betriebes
Gering Büro, Verwaltung, Dienstleistung, Handel, Tourismus
Mittel Landwirtschaft, Transport, Magazin, Schule, öffentliche Verwaltung
Hoch Handwerk, Bau, Industrie, Textil, Holz, Energie, Abfall, Chemie, Sozialassistenz, Sanität

 

  • Dauer der Grund- und Auffrischungskurse
Funktion Risikoeinstufung Grundausbildung Auffrischung
Arbeitgeber LDAS Niedrig 16 Stunden 6 Stunden
Mittel 32 Stunden 10 Stunden
Hoch 48 Stunden 14 Stunden
Führungskraft Alle 16 Stunden 6 Stunden
Vorgesetzte Alle 8 Stunden 6 Stunden
Arbeitnehmer Niedrig 8 Stunden 6 Stunden
Mittel 12 Stunden
Hoch 16 Stunden

 

  • Fristen Auffrischungskurs
Datum der durchgeführten Grundausbildung  
Frist Auffrischungskurs
11.01.2007 bis 11.01.2012 Innerhalb 11.01.2017
Ab dem 11.01.2012 Innerhalb 5 Jahren ab Ausstellungsdatum

 

Wir empfehlen allen Unternehmen die anstehenden Auffrischungskurse rechtzeitig einzuplanen.

 

Wir bieten alle Grund- und Auffrischungskurse für Arbeitgeber, Führungskräfte, Vorgesetzte und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Bildungshaus Kloster Neustift an.

 

Die Kurse werden im Bildungshaus Kloster Neustift, im Pustertal (Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Dietenheim und Kulturzentrum Grand Hotel Toblach) und auf Anfrage auch betriebsintern angeboten.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.bildungshaus.it/arbeitssicherheit