Sichere Aufzüge innerhalb der nächsten fünf Jahre
Sichere Aufzüge innerhalb der nächsten fünf Jahre: Dies sieht das Dekret des Ministeriums zur wirtschaftlichen Entwicklung vor, das am 1. September 2009 in Kraft getreten ist. Ziel der Maßnahme ist die technische Anpassung der vor dem 24. Juli 1999 errichteten Aufzugsanlagen an die geltenden EU-Bestimmungen
Die Bestimmung verpflichtet den Eigentümer einer Immobilie oder seinen gesetzlichen Vertreter, nach einer periodischen Prüfung eine außerordentliche Kontrolle durch die dafür zuständige Stelle durchzuführen. Diese Kontrollen sind bis 1. September 2011 (für Aufzüge, die vor dem 15. November 1964 installiert wurden), bis 1. September 2012 (für Aufzüge, die vor dem 24. Oktober 1979 installiert wurden), bis 1. September 2013 (für Aufzüge, die vor dem 9. April 1991 installiert wurden) und bis 1. September 2014 (für Aufzüge, die vor dem 24. Juni 1999 installiert wurden) durchzuführen.
Während dieser Überprüfung stellt die zuständige Stelle fest, ob der Aufzug die Kriterien des Ministerialdekrets erfüllt, und bestimmt gegebenenfalls den Handlungsbedarf. Wird keine außerordentliche Überprüfung oder keine technische Anpassung vorgenommen, wird ein negatives Gutachten ausgestellt, das die Stilllegung des Aufzugs zur Folge hat. Die Kontrollbehörde wird die zuständige Stelle der Landesverwaltung über die stillgelegten Aufzüge informieren.