Schulung der Arbeitnehmer

Zu den 2006 eingeführten EU-Verordnungen im Lebensmittel- und Hygienerecht zählt unter anderem die Pflicht für Lebensmittelunternehmen die beschäftigten Arbeitnehmer jährlich im Bereich Lebensmittelhygiene zu schulen.

Diese Schulung kann vom Hygienebeauftragten des Betriebes oder von einem externen Hygieneexperten durchgeführt werden und muss offiziell dokumentiert werden.