Reduzierung des INAIL-Tarifs 2018

by demichiel

Reduzierung des INAIL-Tarifs 2018: Modell OT24/2018 und Leitfaden veröffentlicht

Der Leitfaden zum Ausfüllen des neuen Modells OT24, das zum Erhalt einer INAIL-Tarifreduzierung innerhalb 28.02.2018 eingereicht werden muss, ist veröffentlicht worden. Die Beitragsreduzierung ist folgendermaßen gestaffelt:

Arbeitnehmer / Jahr Beitragsreduzierung in %
Betriebe bis 10 Arbeitnehmer 28 %
Betriebe von 11 bis 50 Arbeitnehmer 18 %
Betriebe von 51 bis 200 Arbeitnehmer 10 %
Betriebe > 200 Arbeitnehmer 5 %

Wie bereits 2017 muss das OT24 im Online-Portal ausgefüllt und mit allen geforderten Dokumentationen eingereicht werden. Die Neuerungen gegenüber dem Vorjahr betreffen folgende Punkte:

  • Bei einigen Verbesserungsmaßnahmen müssen mehr Dokumente beigelegt werden als 2017
  • Es gibt einige neue Maßnahmen, denen Punkte zugeteilt werden (C-16 Schutzmaßnahmen bei elektrischen Gefahren, D-2 Managementsystem laut UNI/PdR 22:2016)

Das Modell OT24 und der Leitfaden sind im Moment nur in italienischer Sprache verfügbar. Um die INAIL Tarif-Reduzierung zu erlangen gibt es viele Möglichkeiten. Auf Wunsch können bei einem Beratungsgespräch die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden.

Weitere Informationen und das Modell OT24/2018:

Modell OT24/2018

Leitfaden zum Modell OT24/2018

 

Steigende Auflagen fordern neue Ansätze

Durch die Einführung des GvD. 231 im Jahr 2001 und dem GvD. 123 im Jahre 2007 können auch Körperschaften (Unternehmen, Gesellschaften, Genossenschaften, Vereine, usw.) bei Arbeitsunfällen zur Verantwortung gezogen werden. Laut GvD. 231/01 haftet eine Körperschaften für jene Taten, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen wurden, unabhängig davon ob diese Straftaten seitens der Führungsspitze oder seitens der Angestellten begangen wurden.

Als Strafmaßnahme sieht das GvD. 231/2001 Geldstrafen von 25.000€ bis 1.500.000€ vor. Zusätzlich sind Verbotsmaßnahmen wie Tätigkeitsverbot, Widerruf von Konzessionen und Ermächtigungen, Ausschluss aus öffentlichen Aufträgen, Ausschluss aus eventuellen Beiträgen und Werbeverbot vorgesehen.

Die Einführung eines MOG’s im Unternehmen ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, der Aufwand für die Einführung ist dafür aber überschaubar und kann für Klein und Mittelunternehmen (Beschäftigtenanzahl bis zu 250 Personen bzw. einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro) oben genannte Strafen verhindern. Dazu kommt noch, dass die Einführung eines MOG-Systems ausreicht um eine INAIL-Prämienreduzierung (OT24) ansuchen zu können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an info@demichiel.it.

 

Rundschreiben 08/2017