Gefährdungsbeurteilung der elektromagnetischen Felder

by demichiel

Mit der Veröffentlichung des gesetzesvertretenen Dekretes 159/2016 vom 1. August 2016 wurden die Weichen für die Bewertung der elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz gestellt. Dieser neue Gesetzestext ist am 02. September 2016 in Kraft getreten. Er betrifft alle Unternehmen, die mit elektrischen und elektronischen Geräten, Maschinen oder Arbeitsmitteln arbeiten.

1) Einstufung der Arbeitnehmer
Laut dem Leitfaden der Europäischen Kommission werden die Arbeitnehmer in 3 Gruppen eingeteilt, wobei die Gruppen 2 und 3 als besonders gefährdet eingestuft werden:

Tabelle

2) Erstbeurteilung
In Anlage finden Sie den Ausschnitt des Leitfadens um eigenständig die schriftliche Erstbewertung durchführen zu können. Im Fragebogen geht man davon aus, dass die verwendeten Arbeitsmittel den aktuellen Normen entsprechen, ordnungsgemäß gewartet wurden und wie vom Hersteller vorgesehen eingesetzt werden. Für Tätigkeiten, bei denen sehr alte Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, die nicht den Normen entsprechen oder die unzulänglich gewartet wurden, darf dieser Fragebogen nicht angewandt werden.

3) Risikobewertung
Eine mögliche Gefährdung der Arbeitnehmer besteht nur in den orange markierten Feldern. Sofern Sie keine orange markierten Gefährdungen festgestellt haben, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich, bei Feststellung von orange markierten Gefährdungen muss eine spezifische Bewertung durchgeführt werden.
Von einer Gefährdung ist generell nur auszugehen, wenn die Arbeitnehmer die angegebenen Arbeitsmittel regelmäßig benutzen oder Zugang zu den angegebenen Anlagen oder Bereichen haben.

Anhang:
Rundschreiben
Erstbewertung
D. Lgs. 159/2016